Wohnungseigentum – Eigentümer darf „seinen“ Speicher ausbauen!
17. September 2013:OLG München, Beschluss vom 05.07.2013 – 34 Wx 155/13.
Regelt die Gemeinschaftsordnung, dass der Eigentümer den zu seiner Wohnung gehörenden Speicher zu einer selbständigen Eigentumswohnung unter Bildung von Wohnungs- oder Teileigentum nach Aufteilung der Miteigentumsanteile ausbauen darf,…, so ist dies regelmäßig nicht als Einschränkung der vorweggenommenen Zustimmung zur Änderung der Teilungserklärung zu verstehen….(IBR-Online)