Abgesenkte Kappungsgrenze gilt nicht bei Neuvermietung
7. Oktober 2013:Seit September dürfen Mieten in Hamburg nur noch um maximal 15 Prozent in drei Jahren steigen. Dies gilt jedoch nur für laufende Mietverhältnisse und nicht für neu abgeschlossene Verträge. In diesen Fällen können die Mieten weiterhin frei vereinbart werden…..weiterlesen Hamburger Abendblatt
Schlagworte: Kappungsgrenze, Mietrecht