Mietrecht – Kleingartenfläche überplant: Ordentliche Kündigung zulässig!
27. November 2013:OLG Köln Urteil vom 26.04.2013 – 1 U 101/12
Die ordentliche Kündigung eines Pachtvertrags über ein Kleingartengrundstück ist in einem Planungsgebiet zulässig, wenn die Kleingartenfläche durch Bebauungsplan überplant worden ist…weiterlesen auf IBR-Online