Bauvertrag – Bei Ausführungsfehlern trägt der Auftragnehmer das Systemrisiko!
7. Dezember 2013:OLG Köln Urteil vom 22.03.2013 – 19 U 111/12
Die Zuweisung des sog. Systemrisikos an den Auftraggeber setzt voraus, dass trotz technisch bestmöglicher, das heißt insbesondere nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführter Leistungen Schäden eintreten…weiterlesen auf IBR-Online