Bauträger – AGB-Klausel „Abnahme durch Erst-Verwalter“ unzulässig!
9. Dezember 2013:BGH Urteil vom 12.09.2013 – VII ZR 308/12
Eine von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrages verwendete Klausel, die die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen vom Bauträger bestimmbaren Erstverwalter ermöglicht, ist gemäß § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz (jetzt: § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB) unwirksam…weiterlesen auf IBR-Online