Teileigentum – Keine einseitige Umwandlung in Wohnungseigentum möglich!
30. Januar 2014:Die Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum stellt eine Inhaltsänderung des jeweiligen Sondereigentums der übrigen Wohnungs- und Teileigentümer und bedarf sowohl materiell-rechtlich grundsätzlich der Mitwirkung der übrigen Wohnungs- und Teileigentümer, als auch die Zustimmung der dinglich Berechtigten, sofern ihre Rechtsstellung beeinträchtigt wird
OLG München Beschluss vom 11.11.2013 – 34 Wx 335/13 …weiterlesen auf IBR-Online