Stromrechnung: Hindert der Unbilligkeitseinwand die Fälligkeit?
20. Februar 2014:Zur Zulässigkeit einer Unterbrechung der Grundversorgung, wenn der Kunde die erteilte Jahresrechnung mit der Begründung nicht bezahlt, sie enthalte nicht gerechtfertigte Preiserhöhungen.
BGH Urteil vom 9. Februar 2011 – VIII ZR 295/09, NJW 2011, 1342 Rn. 48. Weiterlesen auf IBR-Online