Werkvertrag – Kann der Besteller bereits vor Abnahme wegen Mängeln zurücktreten?
22. Februar 2014:OLG Hamburg Urteil vom 16.08.2013 – 9 U 41/11
Im BGB-Werkvertrag hat der Besteller erst nach der Abnahme einen Anspruch auf Mängelbeseitigung. Tritt der Besteller bereits vor der Abnahme wegen Mängeln vom Vertrag zurück, ist die Berechtigung des Rücktritts anhand der Vorschrift des § 323 BGB zu beurteilen. Weiterlesen auf IBR-Online