Bauvertrag – Abschlagszahlung doppelt bezahlt: Ausgleich bei Schlussrechnung!
10. März 2014:OLG Bremen Urteil vom 16.01.2014 – 3 U 44/13
Leistet der zu Abschlagszahlungen verpflichtete Besteller versehentlich eine Abschlagszahlung doppelt, so ist diese Überzahlung auf Grund der vertraglichen Beziehung der Parteien im Rahmen der Schlussrechnung auszugleichen. Bereicherungsrechtliche Vorschriften sind auch bei versehentlichen Doppelleistungen von Abschlagszahlungen nicht anwendbar.
weiterlesen auf IBR-Online