Zankapfel „Energiekennwerte in Immobilienanzeigen“
21. Juli 2014:Wer seit dem 1. Mai 2014 eine Immobilien-Anzeige in einem kommerziellen Medium schaltet, muss nach der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) auch gewisse Energiekennwerte für das Gebäude angeben. Diese Pflicht gilt allerdings erst dann, wenn zu dem Zeitpunkt ein gültiger Energieausweis vorliegt.
Weiterlesen auf EnEV-Online
Schlagworte: EnEV 2014, Immobilienanzeigen