Bauunternehmer haftet nicht für Glatteisunfall neben gesperrtem Gehweg
1. September 2014:BGH, Urteil vom 25.02.2014 – VI ZR 299/13
Zur Frage, ob es aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht erforderlich ist, trotz eines auf der gegenüberliegenden Seite vorhandenen Gehwegs in einem Baustellenbereich zusätzlich einen Notweg für Fußgänger offen zu halten, um diesen bei winterlichen Verhältnissen an dieser Stelle ein Überqueren der Straße zu ersparen….weiterlesen auf IBR-Online
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