Verstoß gegen Residenzpflicht: Differenzbetrag zum marktüblichen Kaufpreis?
5. September 2014:OLG Frankfurt, Urteil vom 12.11.2013 – 4 U 77/13
Der Käufer kann zur Zahlung des Differenzbetrags zum marktüblichen Kaufpreis verpflichtet sein, wenn er ein Baugrundstück mit Residenzpflicht vertragswidrig weiterveräußert….weiterlesen auf IBR-Online