25. Oktober 2014:
Ab 1. Oktober 2014 können private Eigentümer und Mieter von Zuschüssen
profitieren, die dem Abbau von Barrieren in Wohngebäuden dienen und
zugleich die Einbruchsicherheit erhöhen sollen. Hierfür stellt der Bund
insgesamt 54 Millionen Euro bis 2018 zur Verfügung. Damit wird das seit 5
Jahren erfolgreiche Kreditprogramm der KfW „Altersgerecht Umbauen“ um
eine Zuschussvariante ergänzt. Kombiniert werden können die Zuschüsse
mit den Programmen zur energetischen Gebäudesanierung.
Der Programmstart fällt auf den „Internationalen Tag der älteren
Menschen“, den die Vereinten Nationen im Jahr 1991 ausgerufen haben, um
die Herausforderungen und Chancen des demografischen Wandels in das
Bewusstsein der Weltöffentlichkeit zu rücken.
Bundesbauministerin Barbara Hendricks betonte:
„Bei der Sanierung von Wohngebäuden können Bauherren durch die
Förderung von Sicherheitsmaßnahmen nun drei Fliegen mit einer Klappe
schlagen und Kosten sparen, weil sie die Immobilie nur einmal anfassen
müssen. Sie können die energetische Sanierung mit dem Abbau von
Schwellen in der Wohnung verbinden und zugleich etwas für die Sicherheit,
gegen Einbrüche tun.“
„Die neue Zuschussvariante im Programm „Altersgerecht Umbauen“ ist
eine Alternative zum Kreditprogramm der KfW. Um so lange wie möglich
selbstbestimmt in der gewohnten Wohnumgebung leben zu können, fördern
wir den barrierefreien oder -armen Umbau von Wohnimmobilien. Damit wird
der Wohnkomfort erhöht und die Lebensqualität z.B. von älteren Menschen
wie auch junger Familien verbessert“, sagte Dr. Ingrid Hengster,
Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe.
Das neue Zuschussprogramm setzt dieselben Förderstandards wie das
bestehende Kreditprogramm „Altersgerecht Umbauen“.
Mit dem Programm werden beispielsweise bodengleiche, moderne Duschen,
großzügig geschnittene Räume oder auch schwellenlose und
einbruchhemmende Haus- und Wohneingangstüren gefördert. Durch einen
frühzeitigen Umbau werden präventiv die Sturz- und Unfallgefahr gesenkt
und Erleichterungen für pflegende Personen geschaffen.
Antragsberechtigt sind private Eigentümer von Ein- und
Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen sowie Mieter.
Finanziert werden bis zu 8% der förderfähigen Investitionskosten für die
Durchführung einzelner, frei kombinierbarer Maßnahmen zur
Barrierereduzierung, maximal jedoch 4.000 EUR pro Wohneinheit. Für den
Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ können Zuschüsse in Höhe von
10% der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5.000 EUR pro
Wohneinheit, beantragt werden.
Detaillierte Informationen (u.a. Pressematerial, Graphik) zum Programm
Altersgerecht Umbauen finden Sie unter
www.kfw.de/455
www.kfw.de/barrierereduzierung
www.kfw.de/tk-agu
www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Einbruchschutz/
www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/6000002920_Fahrplan_Komfortable_Immobilie.pdf
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Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit, Stresemannstr. 128-130, 10117 Berlin
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