Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse
29. Oktober 2014:Der Gesetzentwurf sieht u.a. vor, dass in Gebieten mit Wohnraumknappheit die Miete bei Neuvermietungen höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf (Neubauten ausgenommen). Gleichzeitig soll im Maklerrecht das Bestellerprinzip eingeführt werden. weiterlesen auf Sprengnetter
Schlagworte: Bestellerprinzip, Mietpreisbremse