Grundstücksrecht: Überbau – wird der Überbauende Eigentümer?
5. November 2016:Errichtet ein Grundstückseigentümer (leicht) fahrlässig einen Überbau und stimmt der Nachbar diesem Überbau zu, wird der überbauende Grundstückseigentümer Eigentümer des gesamten Gebäudes. Dies gilt nicht, wenn der Überbau nicht vom Eigentümer, sondern vom Mieter oder Pächter des Grundstücks ausgeführt wird. Ein Eigentumserwerb des Grundstückseigentümers am gesamten Gebäude findet dann nicht statt. Denn die vom Mieter errichteten Gebäude und Anlagen sind in der Regel nur vorübergehend, also bis zum Ende der Mietzeit, Bestandteile des Grundstückes und werden danach wieder vom Mieter entfernt. Ein Mieter oder Pächter steht daher dem Grundstückseigentümer nicht gleich.
Kommentar
Autor: Frank U. Schuster – schuster@bethge-legal.com
Fundstelle: OLG Schleswig, Urteil vom 01.07.2016, 1 U 173/13, IBRRS 2016, 2182