Gemischt genutzte Immobilien: BFH schafft Klarheit zum Vorsteuerabzug
20. April 2017:Seit mehr als zehn Jahren beschäftigen sich die Finanzgerichte mit der Frage, auf welche Art und Weise die Höhe des Vorsteuerabzugs bei gemischt genutzten Grundstücken zu ermitteln ist. Neue Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) eröffnen nun Spielraum, um einen höheren Vorsteuerabzug zu generieren. Damit herrscht endlich Klarheit zum Vorsteuerabzug. Viele können nachträglich eine höhere Rückerstattung einfordern. … Weiterlesen