Planungsbedingte Baumängel: Bauherr muss neue Planung vorlegen!
16. September 2017:OLG München, Urteil vom 20.12.2016 – 9 U 1430/16 Bau
1. Wird vom Bauherrn bzw. dessen Architekt planerisch ein ungeeignetes System vorgegeben und kommt es vor Abnahme zu planungsbedingten Baumängeln, ist dem Auftragnehmer die Mängelbeseitigung unmöglich, wenn ihm keine neue Planung vorgelegt wird. In diesem Fall entfällt die Verpflichtung zur Mängelbeseitigung. … weiterlesen
Schlagworte: Baumängel