Sofortabzug oder AfA, wenn Mieter gerade gekaufte Wohnung beschädigt hat?
6. Oktober 2017:Aufwendungen zur Beseitigung eines Schadens, der nach Anschaffung einer vermieteten Immobilie vom Mieter schuldhaft verursacht worden ist, können als Werbungskosten sofort abziehbar sein, so der BFH. Es handelt sich nicht um anschaffungsnahe Herstellungskosten, die nur mit 2 Prozent jährlich geltend gemacht werden können. … weiterlesen