Sonderabschreibung im Wohnungsbau tritt am 1. September im Kraft
3. September 2018:BerlinBeim Baukindergeld hat sich die Koalition geeinigt – jetzt sollen auch steuerliche Anreize für den frei finanzierten Wohnungsneubau im bezahlbaren Mietsegment geschaffen werden. „Die Sonder-Afa soll zum 1. September eingeführt werden“, sagte der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium (BMI), Marco Wanderwitz, dem Handelsblatt. Union und SPD hatten bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, eine bis Ende des Jahres 2021 befristete steuerliche Sonderabschreibung für den frei finanzierten Wohnungsneubau einzuführen. Darunter soll auch der Ausbau von Dachgeschossen oder die Umwidmung von Gewerbeflächen zu Wohnraum fallen. Sie beträgt, zusätzlich zur linearen Abschreibung von zwei Prozent jährlich, über einen Gesamtzeitraum von knapp dreieinhalb Jahren fünf weitere Prozentpunkte pro Jahr. … weiterlesen