Erbe haftet nicht allein deshalb für Miete, weil er Kündigung unterlässt
1. November 2019:Ein Erbe, auf den das Wohnraummietverhältnis des Erblassers übergegangen ist, haftet nicht schon allein deshalb persönlich für die Forderungen aus dem Mietverhältnis, weil er sein Sonderkündigungsrecht nicht ausgeübt hat. … weiterlesen
Schlagworte: Erbschaften, Wohnraummieten