Uralter Mietspiegel kann Mieterhöhung nicht begründen
17. November 2019:Ein 20 Jahre alter Mietspiegel ist nicht geeignet, um ein Mieterhöhungsverlangen formell wirksam zu begründen. Anhand eines solch alten Mietspiegels kann der Mieter die Berechtigung des Mieterhöhungsverlangens nicht beurteilen. … witerlesen
Schlagworte: Bundesgerichtshof, Mietenspiegel