In Mietspiegel fließen künftig sechs statt vier Jahre ein
21. Dezember 2019:Der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete und damit auch für Mietspiegel wird von vier auf sechs Jahre verlängert. Bundestag und Bundesrat haben einem entsprechenden Gesetz zugestimmt. Zum 1.1.2020 soll die Änderung in Kraft treten. …- weiterlesen