Verwalterbestellung und Wirtschaftsplan sollen wegen Corona-Krise ohne Beschluss fortgelten
24. März 2020:Vermieter dürfen Mietern vorerst nicht kündigen, wenn die ihre Miete wegen der Corona-Krise zwischen April und Juni nicht zahlen können. Die Beweislast liegt beim Mieter. Ein am 23.3.2020 vom Kabinett beschlossener Gesetzentwurf soll noch in derselben Woche in Bundestag und Bundesrat. … weiterlesen