Vermieter eines Grundstücks musste Schäden hinnehmen
3. Juni 2020:Wer sein Grundstück gegen Bezahlung zur Ablagerung von Materialien zur Verfügung stellt, der muss anschließend selbst für Folgeschäden aufkommen. Das gilt nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS zumindest dann, wenn es sich um ein vertragsgemäßes Verhalten handelte. … weiterlesen
Schlagworte: Grundstücke