Kabinett beschließt „Umwandlungsverbot“ – zeitlich begrenzt
2. Dezember 2020:Das Bundeskabinett hat nach langem Hin und Her den Entwurf für das Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen – mit dem umstrittenen „Umwandlungsverbot“ für bestimmte Mietwohnungen. Das soll maximal bis Ende 2025 gelten. Geplant ist auch eine neue Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“. … weiterlesen
Schlagworte: Mietwohnungen, Umwandlung