Vollständigkeitsklausel im Gewerbemietvertrag schließt Gegenbeweis nicht aus
28. April 2021:Selbst wenn in einem Gewerbemietvertrag niedergelegt ist, dass mündliche Nebenabreden nicht bestehen („Vollständigkeitsklausel“), bleibt der Beweis des Gegenteils möglich. Auch vorvertragliche Absprachen werden durch eine solche Klausel nicht ohne Weiteres bedeutungslos. … weiterlesen
Schlagworte: Mietvertrag