BGH bleibt dabei: Schonfristzahlung heilt ordentliche Kündigung nicht
22. Dezember 2021:Der BGH rückt nicht davon ab: Die Nachzahlung von Mietschulden („Schonfristzahlung“) heilt nur eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs, aber nicht eine ordentliche Kündigung. Dem LG Berlin widersprechen die Richter mit klaren Worten. … weiterlesen
Schlagworte: Kündigungsschutz, Mietwohnungen