Miete für Rauchwarnmelder nicht als Betriebskosten umlagefähig
18. Juni 2022:Die Kosten für die Miete von Rauchwarnmeldern sind nicht als sonstige Betriebskosten auf die Mieter umlagefähig. Grund: Die Anmietung tritt an die Stelle der nicht umlagefähigen Anschaffung. … weiterlesen
Schlagworte: Rauchwarnmelder