Vergütung von Bauträgern: Verjährung in zehn, nicht drei Jahren
1. Februar 2024:Der einheitliche Vergütungsanspruch von Bauträgern verjährt in zehn Jahren gemäß § 196 BGB. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat höchstrichterlich die bisher umstrittene Frage geklärt. Die dreijährige Regelverjährungsfrist nach 195 BGB gilt nicht. … weiterlesen
Schlagworte: Bauträgervertrag