Baurecht – Nutzungsaufgabe im Außenbereich: Abrissverfügung!
22. August 2012:OVG Sachsen, Beschluss vom 29.06.2012 – 1 A 68/11
Wird die Nutzung eines Gebäudes aufgegeben, die nach § 35 Abs. 1 BauGB zur privilegierten Zulässigkeit der Anlage im Außenbereich führt, so stellt dies regelmäßig auch eine Änderung der Anlage i. S. v. § 80 Satz 1 SächsBO dar mit der Folge, dass eine Beseitigungsanordnung in Betracht kommt…weiterlesen (IBR-Online)