Wohnungseigentum – Einräumen v. Sondernutzungsrechten durch teilenden Eigentümer
28. September 2012:BGH, Urteil vom 22.06.2012 – V ZR 73/11
Der teilende Eigentümer kann sich in der Teilungserklärung ermächtigen lassen, bei Verkauf der Wohnungseigentumseinheiten dem jeweiligen Erwerber das Sondernutzungsrecht an bestimmten Flächen einzuräumen und dessen Inhalt näher zu bestimmen….weiterlesen (IBR-Online)
Schlagworte: Aufteilung, BGH, Sondernutzungsrechte, Urteil vom 22.06.2012 - V ZR 73/11, Wohnungseigentum