Bauhaftung – Bei Baggerarbeiten ist auf Abwasserleitungen zu achten!
20. Juli 2013:OLG Celle, Urteil vom 05.12.2012 – 7 U 59/12
1. Bei Arbeiten mit schwerem Gerät muss sichergestellt werden, dass es nicht zu Beschädigungen am Eigentum Dritter kommt. Bestehen besondere Anhaltspunkte dafür, dass von durchzuführenden Erdarbeiten Kabeln und Leitungen betroffen sein können, muss der Unternehmer Vorkehrungen treffen, um eventuelle Schäden an diesen zu vermeiden….weiterlesen (IBR-Online)