Baulast: Verpflichtung zur Bestellung bei Wegerecht
2. Oktober 2012:LG Flensburg, Urteil vom 12.07.2012 – 7 O 45/11
Die zum Zwecke einer Baugenehmigung erforderliche Baulast, die die Erreichbarkeit des Baugrundstücks sicherstellen soll, hat der Eigentümer, dessen Grundstück bereits mit einem Wegerecht zu Gunsten des Eigentümers des Baugrundstücks belastet ist, im Umfang der Nutzung gemäß den Bestimmungen des Wegerechts zu bestellen, wenn andere Zufahrtsmöglichkeiten unrealistisch sind….weiterlesen (IBR-Online)