Öffentliches Baurecht – Befreiung von B-Plan-Festsetzung nur in Ausnahmefällen!
27. August 2013:VGH Baden-Württemberg Urteil vom 17.05.2013 – 3 S 1643/12
1. Eine Befreiung darf nicht aus Gründen erteilt werden, die sich in einer solchen Vielzahl gleich gelagerter und gleich zu behandelnder Fälle anführen ließen, dass die Festsetzung außer Kraft gesetzt würde.
2. Von einer Festsetzung, die im Angesicht eines konkreten Falles erfolgt ist, darf nicht aus Gründen befreit werden, die bereits Gegenstand der Abwägung waren….(IBR-Online)