VG München: Öffentliches Baurecht – Brandschutzmängel rechtfertigen Nutzungsuntersagung!
9. Januar 2013:VG München, Beschluss vom 21.08.2012 – M 8 S 12.3574
1. Für eine Nutzungsuntersagung reicht grundsätzlich die bloße formelle Rechtswidrigkeit, d. h., eine Nutzung ohne die erforderliche Baugenehmigung, aus. Etwas anderes gilt ausnahmsweise, wenn die Genehmigungsfähigkeit offensichtlich ist….(IBR-Online)
Schlagworte: Beschluss vom 21.08.2012 - M 8 S 12.3574, VG München