BGH: Bauvertrag – „Mangelbeseitigung“ unter Hinweis auf Mangelfreiheit: Anerkenntnis?
28. Dezember 2012:BGH, Beschluss vom 23.08.2012 – VII ZR 155/10
Ein Anerkenntnis im Sinne des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB liegt nicht vor, wenn ein Unternehmer auf Aufforderung des Bestellers eine Mängelbeseitigung vornimmt, dabei jedoch deutlich zum Ausdruck bringt, dass er nach seiner Auffassung nicht zur Mängelbeseitigung verpflichtet ist….(IBR-Online)