BGH: Sachverständige – Befangen wegen wirtschaftlicher Verbindung?
8. Februar 2013:BGH, Beschluss vom 23.10.2012 – X ZR 137/09
Der Anschein nicht vollständiger Unvoreingenommenheit kann begründet sein, wenn der Sachverständige in einer wirtschaftlichen Verbindung zu einer der Parteien steht. Nimmt der Sachverständige einen Gutachtenauftrag eines Dritten an, der seinerseits in einem Beratungsverhältnis zu einer der Parteien steht, kommt dies nur unter engen Voraussetzungen in Betracht…(IBR-Online)
Schlagworte: Beschluss vom 23.10.2012 - X ZR 137/09, BGH