OLG Karlsruhe: Wohnungseigentum – Zustimmung zur Eigentumsübertragung einer Erbengemeinschaft?
11. Januar 2013:OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.06.2012 – 14 Wx 30/11
Die Übertragung eines Wohneigentums von der Erbengemeinschaft auf sämtliche Miterben zu Bruchteilen unterliegt nicht dem von den Wohnungseigentümern für den Fall der „Veräußerung“ vereinbarten Erfordernis der Zustimmung des Verwalters….(IBR-Online)
Schlagworte: Beschluss vom 25.06.2012 - 14 Wx 30/11, OLG Karlsruhe