OLG Köln: Sachverständige – Ein Mangel an Sachkunde ist kein Befangenheitsgrund!
7. Januar 2013:OLG Köln, Beschluss vom 25.07.2012 – 19 W 17/12
1. Die Besorgnis der Befangenheit ist begründet, wenn vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus objektive Gründe vorliegen, die bei verständiger Würdigung geeignet sind, berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erregen…..(IBR-Online)
Schlagworte: Beschluss vom 25.07.2012 - 19 W 17/12, OLG Köln