Sachverständige – Keine Vergütung für Stellungnahme im Ablehnungsverfahren!
16. Juli 2012:OLG Celle, Beschluss vom 28.06.2012 – 2 W 171/12
Der Sachverständige erhält für eine Stellungnahme zu einem gegen ihn gerichteten Ablehnungsantrag einer Partei keine Vergütung.*)
Quelle: IBR-Online.de
Schlagworte: Beschluss vom 28.06.2012 - 2 W 171/12, OLG Celle