Kosten für Rauchwarnmelder-Wartung sind umlagefähige Betriebskosten
2. Dezember 2022:Die Kosten für die Prüfung von Rauchwarnmeldern sind als Betriebskosten auf die Mieter umlegbar. Dem stehen Regelungen in den Bauordnungen der Länder, nach denen öffentlich-rechtlich die Wartung den Mietern obliegt, nicht entgegen. … weiterlesen