Mietrecht – Welcher Tritt-/Luftschallschutz ist nach Umbauarbeiten geschuldet?
17. Juli 2013:BGH, Urteil vom 05.06.2013 – VIII ZR 287/12
1. Bei der Beurteilung des Vorliegens eines Mangels der Mietsache ist, wenn Parteiabreden zur Beschaffenheit der Mietsache fehlen, jedenfalls die Einhaltung der maßgeblichen technischen Normen geschuldet….weiterlesen (IBR-Online)