Winterdienstvertrag ist Werkvertrag!
11. August 2013:BGH Urteil vom 06.06.2013 – VII ZR 355/12
Eine solche Leistung ist grundsätzlich nicht abnahmebedürftig, so dass es gerechtfertigt ist, das Mängelrecht der §§ 634 ff. BGB anzuwenden, wenn der Unternehmer die Leistung in Erfüllung seiner gesamten Verbindlichkeit erbracht hat….(IBR-Online)