Mietrecht – Bunte Wände beim Auszug verboten!
8. Januar 2014:BGH, Urteil vom 06.11.2013 – VIII ZR 416/12
Der Mieter ist gemäß §§ 535, 241 Abs. 2, § 280 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er eine in neutraler Dekoration übernommene Wohnung bei Mietende in einem ausgefallenen farblichen Zustand zurückgibt, der von vielen Mietinteressenten nicht akzeptiert wird…..weiterlesen auf IBR-Online