Erlaubnis zur Untervermietung umfasst keine Vermietung an Touristen!
28. März 2014:BGH Urteil vom 08.01.2014 – VIII ZR 210/13
Erteilt der Vermieter dem Mieter eine Erlaubnis zur Untervermietung, so kann dieser ohne besondere Anhaltspunkte nicht davon ausgehen, dass die Erlaubnis eine tageweise Vermietung an Touristen umfasst. Mehr »