Versicherungsrecht – Leistungsausschluss bei bloßer Renovierung?
19. Dezember 2013:BGH Urteil vom 11.09.2013 – IV ZR 259/12
Ein Umbau im Sinne des Leistungsausschlusses nach § 6 Nr. 3a VGB 2003 setzt im Gegensatz zu bloßen Renovierungsarbeiten eine Umgestaltung des versicherten Gebäudes voraus, die so weit in die Substanz eingreift, dass das Gebäude insgesamt für seine ursprüngliche Bestimmung nicht mehr nutzbar erscheint…..weiterlesen auf IBR-Online