Mietrecht – Kein wirksames Erhöhungsverlangen: Keine Klage auf Zustimmung!
20. Januar 2014:BGH Urteil vom 13.11.2013 – VIII ZR 413/12
Die Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung ist unzulässig, wenn ihr kein wirksames Mieterhöhungsverlangen vorausgegangen ist….weiterlesen auf IBR-Online