Mietrecht – Negative Mitteilung der Behörde nach Anhörung ist noch kein Mangel
26. Januar 2014:BGH Urteil vom 20.11.2013 – XII ZR 77/12
Allein die anlässlich einer Anhörung gemäß § 28 VwVfG erfolgte Mitteilung der Behörde an den Mieter, dass die beantragte Nutzungsänderung nicht genehmigungsfähig sei, vermag einen Mangel des Mietobjektes im Sinne des § 536 BGB nicht zu begründen … weiterlesen auf IBR-Online