Denkmalgeschütztes Gebäude zerstört: Maßnahmen nachträglich genehmigungsfähig?
7. September 2014:BVerwG, Urteil vom 12.12.2013 – 4 C 15/12. Wird durch ungenehmigte bauliche Maßnahmen die Denkmaleigenschaft eines im Außenbereich belegenen Bauwerks zerstört, kann die Genehmigungsfähigkeit der durchgeführten Maßnahmen jedenfalls nicht mehr am öffentlichen Belang des Denkmalschutzes (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 Alt. 4 BauGB) scheitern….weiterlesen auf IBR-Online
Schlagworte: Außenbereich, BVerwG, Denkmal Abriss, denkmalschutz, Urteil vom 12.12.2013 - 4 C 15/12.