Bauvertrag – Fenster lässt sich nur mit technischen Hilfsmitteln öffnen: Mangel!
22. Oktober 2013:OLG Brandenburg Urteil vom 11.09.2013 – 4 U 100/12
1. Ein Dachflächenfenster, das ohne technische Hilfsmittel nicht geöffnet werden kann, eignet sich nicht für die gewöhnliche Verwendung und ist mangelhaft….weiterlesen (IBR-Online)